Weiter vermische die AGV Begriffe wie "Stützung des Gehwegs", "Stabilisierung der Böschung" und "Verstärkung des Baugrundes" und gehe von einer Vorrichtung zur Verstärkung des Baugrundes aus. Die Abgrenzung dieser Begriffe sei jedoch entscheidend, da sich die Einsprache vom 27. November 2021 auf die Stützung des Gehwegs beziehe. Im Bereich des Weges in der Böschung seien keine Baugrundverstärkungen oder Böschungsstabilisierungen vorhanden. Im Bericht der E. AG sei nicht von einer Stabilisierung der Böschung, sondern explizit von einer Stützung des Gehwegs die Rede.