Schrittplatten genüge, sei bautechnisch nicht haltbar. Wege in steilen Böschungen seien zwingend mit einem Abschluss zu stützen, andernfalls würden solche Wege innerhalb kürzester Zeit erodieren. Auch bestätige E. AG, dass die vorliegende Stützkonstruktion verhältnismässig und üblich sei. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass die AGV die Eichenschwellen nicht als Bestandteil des Weges qualifiziere.