Die Forderung aus der Einsprache beschränke sich explizit auf die Kostenübernahme für die Wiederinstandstellung des Gehwegs inklusive Abschluss aus Eichenschwellen. Die Offerte der D. AG enthalte noch verschiedene weitere, nicht versicherte Arbeiten wie etwa die Instandstellung der Böschung und einen alternativen Lösungsvorschlag mit Rundhölzern. Die Auffassung der AGV, wonach für das Erstellen des Gehwegs in der Böschung kein Abschluss notwendig sei, sondern einzig das Verlegen von -6-