D.1. Nachdem der Kostenvorschuss von Fr. 500.00 (Schreiben SKE vom 14. September 2022) fristgerecht geleistet worden war, brachte das SKE -3- die Beschwerde der AGV (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 26. September 2022 zur Kenntnis und setzte ihr eine Frist zur Vernehmlassung bis 19. Oktober 2022. D.2. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Eingabe vom 14.Oktober 2022 vernehmen und beantragte die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.