B.1. Mit Verfügung vom 17. November 2021 erteilte die AGV eine Kostengutsprache von Fr. 4'991.50 für die Wiederherstellung des Gehwegs. Für die Erdarbeiten zur Gestaltung der Umgebung und Sicherungsmassnahmen für die Böschung lehnte die AGV eine Schadenübernahme ab. B.2. Dagegen erhoben A. und B. Einsprache mit Schreiben vom 27. November 2021 und beantragten die vollumfängliche Kostenübernahme für die Wiederinstandstellung des Gehwegs inklusive Abschluss aus Eichenschwellen. B.3. Die AGV wies die Einsprache mit Entscheid vom 25. Juli 2022 ab und bestätigte ihre Verfügung vom 17. November 2021 (Kostengutsprache im Umfang von Fr. 4'991.50 für die Wiederherstellung des Gehwegs).