Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 500.00 wird den Beschwerdeführenden zurückerstattet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführende (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde