Für den Zeitraum zwischen dem 30. März 2020 bis 13. Mai 2020 lässt sich jedoch keine Aussage treffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Schaden in diesem Zeitraum und damit schon vor dem 14. Mai 2020 ereignet hat. Gegen diese Möglichkeit spricht jedoch wiederum, dass der AGV für diesen Zeitraum nirgends Hagelschäden gemeldet wurden.