Die AGV hatte in ihrem Einspracheentscheid ausgeführt, bei diesem Protokoll handle es sich um eine blosse Parteibehauptung. Das Protokoll wurde jedoch von den einziehenden Mietern mitunterzeichnet. Die Richtigkeit der Angaben wurde zudem von einem neutralen Abnahme- bzw. Über- gabe-Experten bescheinigt. Es kann daher durchaus als taugliches Beweismittel dafür angesehen werden, dass die Rollläden zu diesem Zeitpunkt noch intakt waren. Da keine relevanten Schäden an den vorhandenen Rollläden im Abnahme- bzw. Übergabe-Protokoll festgehalten wurden, erscheint es plausibel, dass sich der Schaden nicht vor dem 29. März 2020 ereignet hat.