"Elementarschäden ganzes Jahr 2020" handle. Auf dieser Karte seien unter anderem die Hagelschäden aus dem gesamten Jahr 2020 abgebildet. Vorliegend relevant wären aber allfällige Hagelschäden, die am geltend gemachten Schadendatum verzeichnet worden seien. Die von den Beschwerdeführenden ins Feld geführte Schadenkarte sei nicht auf den vorliegend relevanten Zeitraum zugeschnitten. Sie vermöge weder den Zeitpunkt des fraglichen Schadens noch dessen rechtzeitige Meldung durch die Beschwerdeführenden zu belegen.