Sie könnten zwar nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass das Hagelereignis am 13. Juni 2020 stattgefunden habe, sie erinnerten sich jedoch, dass es an diesem Tag stark gehagelt habe. Daran könnten sie sich erinnern, da sie zu einem Fest in der Nachbargemeinde eingeladen gewesen seien. Daraus könne geschlossen werden, dass der Hagelschaden mit hoher Wahrscheinlichkeit an diesem Datum entstanden sein müsse. Da es am Nachmittag gehagelt habe, seien bei ihnen selbst – sie wohnen in der Nachbarliegenschaft - die Storen oben gewesen und kein Schaden entstanden. Zur zeitlichen Lokalisierung des Schadendatums hätten sie ausserdem Freunde in der Umgebung befragt.