3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Vertreter des Beschwerdeführers (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - mitwirkende Fachrichterin - mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Der Entscheid wird rechtskräftig, wenn innert 10 Tagen seit Zustellung des Entscheids keine der Parteien eine schriftliche Begründung verlangt (§ 26 Abs. 3 VRPG). Die Frist steht still vom 7. Tag vor bis und mit dem 7. Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. -8- Aarau, 30. März 2022