2.4. Die Beschränkung der schriftlichen Eröffnung eines Entscheids auf das Dispositiv ist im Gesetz vorgesehen (§ 26 Abs. 3 VRPG). Der Entscheid wird rechtskräftig, wenn keine der Parteien innert 10 Tagen eine Begründung verlangt. Darauf ist hinzuweisen. Dem Antrag des Beschwerdeführers kann demnach ohne weiteres entsprochen werden.