1.3.2. Der Vertreter des Beschwerdeführers hat dem Gericht mit Eingabe vom 17. Januar 2022 eine aktualisierte "Vollmacht" vom Dezember 2021 eingereicht. Daraus geht zwar hervor, dass es um das Verfahren vor dem SKE geht. Es wird aber weder der Bevollmächtigte genannt noch stimmt die angegebene Parzellennummer.