E.3. Mit Schreiben vom 17. Januar 2022 verzichtete der Vertreter des Beschwerdeführers auf eine Stellungnahme in der Sache. F. Am 30. März 2022 führte das Gericht eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung das vorliegende Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: