Die AGV hielt mit Eingabe vom 10. Juni 2021 am Einspracheentscheid fest und beantragte, die Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Das Schreiben wurde der Gegenseite am 14. Juni 2021 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. D. Am 10. August 2021 holte das Gericht beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) Messdaten ein. Diese wurden den Parteien mit der Einladung vom 1. Dezember 2021 zu einer Verhandlung auf den 16. Februar 2022 zur Kenntnis gebracht.