Beschwerde- Aargauische Gebäudeversicherung gegnerin Gegenstand Schadenschätzung Gebäude Nr. aaa (Ablehnung Sturmschaden) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A. A. ist Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft, welcher die Gebäude Nrn. aaa (Mehrfamilienhaus) und bbb (Autoeinstellhalle) an der X 11 in Q. gehören. Er hat ein Sonderrecht an der Wohnung Nr. 5 des Mehrfamilienhauses. Die Gebäude sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) gegen Feuer- und Elementarschäden versichert (Police Nr. ddd).