Da er aber in suizidaler Absicht gehandelt hat, musste er sich immerhin darüber im Klaren gewesen sein, dass sich das Feuer nach seinem Tod weiter ausbreiten würde und möglicherweise nicht früh genug von Passanten bemerkt würde, um eine Ausbreitung des Feuers auf die Stallungen zu verhindern. Anlässlich der Einvernahme durch die Kantonspolizei vom 29. Mai 2018 hatte A. angegeben, dass er eine Kanne mit 10 bis 20 Litern Kleingerätebenzin für Viertakter im Büro und in der Küche des Wohnhauses ausgeleert habe (Einvernahme - 18 -