Anlässlich der Einvernahme vom 28. Mai 2018 gab er an, er habe das Motorsägebenzin im Wohnzimmer und in der Küche ausgeleert, ein Feuerzeug genommen und das Benzin entzündet (Rapport der Kantonspolizei vom 19. Juli 2018, S. 6). Auch wenn sein primäres Handlungsmotiv der Suizid war, stellte das Abbrennen des Wohnhauses eine notwendige Nebenfolge seines Handelns dar. Er wollte den Brand legen, um durch den sich entwickelnden Rauch bewusstlos zu werden und somit das eigene Verbrennen nicht wahrnehmen zu müssen und schlussendlich im Feuer umzukommen (Gutachten I., S. 17). Sein Wille war damit nicht nur auf seinen eigenen Tod, sondern auch auf das Legen des Feuers im Wohnhaus gerichtet.