7.3.2. Aus dem Gutachten der I. geht hervor, dass A. zunächst vorgehabt hatte, sich in der angrenzenden Scheune zu erhängen. Beim Verlassen des Hauses hat er dann den Benzinkanister gesehen und dann spontan entschieden, den Hof anzuzünden, dabei im Haus zu verbleiben und auf diese Weise seinem Leben ein Ende zu setzen (Gutachten I., S. 17). Anlässlich der Einvernahme vom 28. Mai 2018 gab er an, er habe das Motorsägebenzin im Wohnzimmer und in der Küche ausgeleert, ein Feuerzeug genommen und das Benzin entzündet (Rapport der Kantonspolizei vom 19. Juli 2018, S. 6).