Im Rahmen des Strafverfahrens wurde durch die Staatsanwaltschaft D. bei den I. ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten über A. in Auftrag gegeben. Dieses wurde von den I. am 9. April 2019 erstellt. Am 6. Juni 2019 erliess die Staatsanwaltschaft D. einen Strafbefehl gegen A. wegen Brandstiftung. Dieser erhob daraufhin Einsprache gegen den Strafbefehl.