I. Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 teilte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden dem Gericht das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs mit und ersuchte um Fortsetzung des Verfahrens. J. Das SKE teilte dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 3. Juni 2021 mit, dass das Verfahren fortgesetzt werde. K. Das Gericht führte am 30. März 2022 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: