G. Mit Schreiben vom 27. April 2021 teilte der Rechtsvertreter von A. dem SKE mit, dass sein Mandant am tt.mm.2021 verstorben sei und dass er nun dessen Erben, B. und C., vertreten werde. Gleichzeitig ersuchte er um Sistierung des Verfahrens bis 31. Mai 2021 für einen aussergerichtlichen Einigungsversuch. H. Der Präsident des SKE teilte ihm daraufhin mit Schreiben vom 4. Mai 2021 mit, dass die Beschwerdeführenden anstelle des Erblassers in das Verfahren eintreten und dass das Verfahren bis 31. Mai 2021 für den Versuch einer aussergerichtlichen Einigung sistiert wird. -4-