Der Streitwert beträgt Fr. 157'000.00 (Protokoll I S. 3), wofür eine Staatsgebühr von Fr. 8'500.00 zu erheben wäre. Ursprünglich ging die Beschwerdeführerin von einem Streitwert von rund Fr. 100'000.00 aus, der Kostenvorschuss (voraussichtliche Staatsgebühr) wurde dementsprechend auf Fr. 6'000.00 festgelegt. Auf eine nachträgliche Erhöhung der Staatsgebühr wird mit Rücksicht auf die von der Beschwerdeführerin zu tragenden Kosten für den Gutachter von Fr. 4'308.00 (inkl. MWSt) ausnahmsweise verzichtet.