Die Gebäudeversicherung ist auf den Normalfall ausgerichtet, Spezialfällen wird nicht Rechnung getragen (Protokoll I S. 9 f.). Es gibt keine automatische Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf besondere Bedürfnisse einer Baute über den gesetzlichen Schutzumfang hinaus. Hitze ist einheitlich und unabhängig von der Art einer Baute auszulegen. Empfindliche Gebäudeteile sind daher in erster Line besonders gut zu schützen – versicherungsmässig über den Rahmen der öffentlichen Gebäudeversicherung hinaus oder dann technisch.