Die Gebäudeversicherung deckt, wie es der Name besagt, Schäden an Gebäuden sowie an dauernd und fest damit verbundenen Bestandteilen (vgl. § 1 der Verordnung über die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung [AbgrenzungsVo; SAR 673.131] vom 15. Oktober 1997, insbesondere auch Abs. 3 lit. b AbgrenzungsVo). Für den Hausbau werden aus Sicherheitsgründen nur Materialien verwendet, die widerstandsfähig gegenüber äusseren Einflüssen (Hitze, Kälte Nässe, Trockenheit) sind. Nur gravierende Ereignisse vermögen an diesen überhaupt Schäden anzurichten und nur für solche bietet die Gebäudeversicherung Deckung.