O, S. 73 N 51). Indem die Schadenursachen Feuer und Hitze separat aufgelistet werden, können auch Hitzeschäden, die nicht auf ein Feuer zurückgehen, gedeckt werden (vgl. Botschaft S. 20). In diesem Sinne wurde die Versicherungsdeckung bei der Revision also ausgedehnt. Dass damit auch eine Ausweitung der Deckung auf Fälle beabsichtigt war, bei denen keine vergleichbar hohe Temperatur wie bei einem Feuer zum Schaden geführt hat, lässt sich den Materialien aber nicht entnehmen. Als Beispiele für Hitzeschäden werden regelmässig sog. Sengschäden aufgeführt. Denkbar wäre wohl auch ein Verbiegen oder Schmelzen von Metallteilen.