Betriebsschaden ist der Schaden am bestimmungsgemäss dem Nutzfeuer ausgesetzten Gebäudeteil infolge zu intensiver Hitzeeinwirkung, welche durch einen Bedienungsfehler oder einen technischen Defekt verursacht wurde (KommGebV, S. 73 N 49). Die Vertreter der AGV erklärten an der Verhandlung vom 11. November 2020, dass sie aus der Praxis, ausser den genannten Sengschäden, keine anderen Hitzeschäden kennen würden (Protokoll I S. 6). - 12 -