Das bedeutet, dass Hitzeschäden an allen dem Feuer bzw. der Hitze bestimmungsgemäss ausgesetzten Gebäudeteilen ausgeschlossen sind. Gedeckt ist hingegen grundsätzlich der Schaden an der versicherten Umgebung, sofern er auf einer technischen Ursache beruht (Bsp.: Beschädigt ein wegen eines [technischen] Betriebsschadens überhitzter Ofen die ihn umgebenden Wände, ist der Schaden versichert. Wird ein Heizstrahler zu nahe an die Wand gestellt und schädigt diese, ist der Schaden nicht gedeckt. Beruht der Schaden aber auf einem technischen Defekt wie dem Versagen eines Thermostats, ist er gedeckt;