Den von der Beschwerdeführerin zum Vergleich herangezogenen Hitzeschäden sei gemeinsam, dass sie direkt auf den beschädigten Gegenstand einwirkten. Vorliegend richte die Heizung keinen Schaden an, sie wärme lediglich zweckentsprechend und allmählich den Kirchenraum. Die Temperatur von 38°C könne Holz nicht schädigen. Der Begriff Hitze sei unter der Marginalie Feuerschäden im Zusammenhang mit Feuer und Rauch aufgeführt. Das impliziere eine aussergewöhnlich hohe Erwärmung. Holz entflamme bei ca. 230°C, es brenne ab 260°C -9-