Die in der Kirche C angetroffenen Schäden seien nicht vorbestehend gewesen. Das werde von der Kantonalen Denkmalpflege bestätigt. Sie seien zweifellos auf die grosse Hitze mit anschliessendem Rückgang auf Normaltemperatur zurückzuführen. Die Denkmalpflege sei daran, einen Bericht über die entstandenen Schäden zu verfassen. Dieser sei beizuziehen. Die Beschwerdegegnerin bezweifle die Kausalität zwischen Hitze und Schaden. Dennoch habe sie es unterlassen, eine Besichtigung des Gebäudes vorzunehmen, wie vom Schätzungsreglement vorgesehen. Das dürfe jedenfalls nicht zu Lasten der Beschwerdeführerin gehen.