3. 3.1. 3.1.1. Die Beschwerdeführerin führt aus (Beschwerde S. 5 f.), ein [nach Verständnis des Gerichts aufgrund von Hitzeeinwirkung] verklebter Schütz im Sicherungskasten habe dazu geführt, dass die Heizung den Kirchenraum auf 38°C aufgeheizt habe; das sei von der Elektrofirma B. AG bestätigt worden (vgl. Beschwerdebeilage 10). Die übermässige Hitze habe Schäden an den Holzteilen verursacht, insbesondere Risse im Holz des Hochaltars, der Seitenaltäre, der Kanzel, aber auch Schäden am Verputz und der Stuckatur des Gebäudes sowie an den Leinwandbildern.