Die Ursachenproblematik wurde diskutiert. Die Experten beantworteten Fragen des Gerichts und der Parteien, soweit sie dazu nach einem ersten Blick auf die Schützen und der Besichtigung des Schalttableaus in der Lage waren (Protokoll II S. 4 ff.). Da sie ein Hitzeereignis im Bereich des Tableaus bzw. bei den Schützen mangels entsprechender Spuren ausschliessen konnten, wurde in Übereinstimmung mit den Parteien auf eine weitere Ursachenabklärung verzichtet (Protokoll II S. 7 ff.). Im Anschluss an die Verhandlung hat das Gericht den Fall abschliessend beraten und entschieden. Das Gericht zieht in Erwägung: -5-