F.4. Am 2. Dezember 2020 reichte die Empa eine Offerte zum Gutachterauftrag unter Beilage des Merkblatts "Regelung gutachterliche Tätigkeit" ein. Das Gericht erteilte mit E-Mail vom 8. November 2020 den Auftrag, was von der Empa mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 bestätigt wurde. Daraufhin wurden Parteien und Gutachter auf den 2. Februar 2021 zu einer Instruktionsverhandlung mit Augenschein und Inpflichtnahme des Gutachters eingeladen (Einschreiben vom 17. Dezember 2020). F.5. Am 2. Februar 2021 fand die Augenscheinverhandlung in der Kirche C in Q. statt (Präsenz siehe Protokoll II S. 1).