F.1. Das Gericht führte am 11. November 2020 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll I S. 1). Die Rechts- und die Sachlage wurden besprochen (Protokoll I passim). Das Gericht sah sich noch nicht in der Lage, ein abschliessendes Urteil zu fällen. Es wurde mit den Parteien vereinbart, dass ein Gutachten zu den technischen Fragen eingeholt werde (Protokoll I S. 11 ff.). Der Vertreter der Beschwerdeführerin reichte an der Verhandlung drei Fachberichte zu den Schäden in der Kirche ein. F.2. Mit E-Mail vom 16. November 2020 wurden die Parteien angefragt, ob sie mit Günter Grossmann, stv. Leiter des Zentrums für Industrieelektronik und -4-