C.1. Nach der schwierigen Terminsuche für einen allseitig passenden Verhandlungstermin lud das Gericht die Parteien am 10. Juli 2020 zu einer Verhandlung auf den 11. November 2020 ein. Die Teilnahme wurde freigestellt. C.2. Die AGV antwortete mit Schreiben vom 13. Juli 2020, dass sie auf eine mündliche Verhandlung verzichte, sofern die Gegenseite ebenfalls verzichte. Diese hielt mit Schreiben vom 17. August 2020 an der Verhandlung fest und stellte gleichzeitig Beweisanträge (Einholung von Gutachten, Befragung der vorgeschlagenen Gutachter). Das Schreiben wurde der AGV am 18. August 2020 zur Kenntnis gebracht.