2. Die Kosten des Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'300.00, der Kanzleigebühr von Fr. 340.00 und den Auslagen von Fr. 9'568.50 (inkl. der Kosten für den Prüfbericht von Fr. 9'378.50), zusammen Fr. 11'208.50, sind von den Beschwerdeführenden in solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. Nach Anrechnung des geleisteten Kostenvorschusses von Fr. 600.00 sind noch Fr. 10'608.50 zu bezahlen. - 26 - 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführende (Rechtsvertreter) - Beschwerdegegnerin Mitteilung - Gutachterin - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern)