9.4. Im Prüfbericht wird die Vermutung aufgestellt (S. 25), dass eine Renovation der stark beanspruchten West- und Südfassade alle drei Jahre mit dem bestehenden Beschichtungsaufbau nicht ausreicht. Die Aussage gründet in den festgestellten Abwitterungserscheinungen der erst 2015 sanierten Westseite. Das gemäss Bericht F. vom 6. August 2018 "typischerweise" gängige Unterhaltsintervall von 8 bis 15 Jahren könnte also vorliegend mindestens für West- und Südfassade deutlich unterschritten werden müssen. Dazu beigetragen haben vielleicht auch die aufgezeigten Schwachstellen (Holzqualität, konstruktive Mängel).