Der Unterschied im Ursachenanteil des Hagels an den Fenstern in der Südfassade im Vergleich zu jenen der Westfassade beruht auf den ungleich lang zurückliegenden Sanierungen. Die Westfassade wurde 2015, die Südfassade 2012 letztmals gestrichen. Mit Blick auf die offenbar (vgl. nachstehend Erw. 9.4.) unterhaltsaufwändige Fassadenkonstruktion ist dem Hagelereignis nach Überzeugung des SKE jedenfalls kein Ursachenanteil von mehr als 50 % zuzuordnen, wie es für die Zusprechung einer Entschädigung erforderlich wäre. Insofern ist der Nachweis eines adäquaten Kausalzusammenhangs auch hier gescheitert.