9.3. 9.3.1. Beim Schaden an den horizontalen Glasfalzwangen auf der Südseite des Gebäudes haben Witterung, konstruktive Gründe, aber auch das Hagelereignis vom 8. Juli 2019 einen Anteil, wobei sich der Prüfbericht ausserstande sieht, die Verursachungsanteile im Nachhinein genauer (z.B. in Prozenten) zu bestimmen (Erw. 7.5.). Die AGV hat diesen Teilschaden, der vom versicherten Elementarereignis nach den Feststellungen der Empa mitverursacht wurde, nicht anerkannt.