Ein weiteres Indiz für die Richtigkeit des Empa-Prüfberichts ist übrigens, dass es in der Umgebung der Liegenschaft der Beschwerdeführenden nach dem 8. Juli 2017 nur zwei weitere Schadenmeldungen gab, die aber ebenfalls keine Holzteile betrafen (Protokoll I, S. 10). 9.2. Der Schaden an den horizontalen Glasfalzwangen auf der Westseite des Gebäudes ist nach den Feststellungen der Empa hauptsächlich auf das Hagelereignis vom 8. Juli 2017 zurückzuführen (Erw. 7.5.). Entsprechend anerkennt die AGV diesen Teilschaden und bietet dafür eine Zusatzentschädigung von Fr. 400.00. - 23 -