Was die Ursachenzuweisung für den Zustand der horizontalen Glasfalzwangen angeht, sind die Prädikate "überwiegend durch Hagel" entstanden (Westfassade) bzw. "teilweise durch Hagel" entstanden (Südfassade) weniger eindeutig. Der Schaden an den horizontalen Glasfalzwangen der Westfenster wurde mittlerweile zusätzlich von der AGV anerkannt (Stellungnahme AGV vom 11. April 2019, S. 1). Er ist also nicht mehr strittig.