Die im Prüfbericht erwähnten Empfehlungen sollten der Orientierung und dem besseren Verständnis der Sachlage dienen. 2003 habe noch die Vorgängernorm SIA 164 gegolten, die, wie auch SIA Norm 118/265 auf die damals geltende Fassung der Sortierkriterien für Hobelwaren verwiesen habe. Bindend sei damals aber einzig die Vereinbarung zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmer gewesen (Stellungnahme Empa S. 3). Auch die AGV kennt keine Unterhaltsvorschriften für Holzfassaden (Protokoll II S. 7).