8.2.5. Die Beschwerdeführenden stossen sich daran, dass der Prüfbericht keine Aussagen über Veränderungen der Fassade in der Zeit zwischen Hagelereignis und Untersuchung enthält. Auf diese Thematik machte der Vertreter der Beschwerdeführenden schon an der Instruktionsverhandlung aufmerksam. Die Gutachterin bestätigte, dass diesbezüglich gerade bei Holz eine gewisse Problematik bestehe. Da ein normaler Alterungsschaden sich optisch aber von den typischen Schadenbildern des Hagels unterscheide, war sie zuversichtlich, die Ursachen feststellen zu können, insbesondere unter Zuhilfenahme der Mikroskopie (Protokoll II S. 5).