Es wurde darauf hingewiesen, dass sie keine Einsicht in die vollständigen Akten, sondern lediglich Kopien der Malerrechnungen 2012 und 2015 zusätzlich zu den bereits übermittelten Fotos erhalten sollte. Auch dass sie einen Techniker der Empa beiziehen werde, ist darin erwähnt. Gegen den schriftlich festgelegten Auftrag sind keine Einwände seitens der Parteien erhoben worden. 8.2.2. Die Beschwerdeführenden kritisieren, es fehle dem "zeichnenden Sachbearbeiter" I. an einschlägiger Fachkompetenz.