7.6.2. Am 21. August 2019 gaben die Beschwerdeführenden ein Schreiben des Bereichsleiters Schreinerei der H. GmbH, R., vom 20. August 2019 zu den Akten. Es wird ein weiteres Mal angeführt, dass sich der Prüfbericht mit den vorliegenden anderen Fachberichten – neben dem nachgereichten das Schreiben von F. vom 6. August 2018 (Beilage 1 zur Replik vom 23. August 2018) - hätte auseinandersetzen müssen. Die Beschwerdeführenden entnehmen daraus, dass die Holzfassade korrekt unterhalten wurde und die Beeinträchtigungen grösstenteils auf den Hagelzug zurückzuführen seien. - 17 -