7.6. 7.6.1. Die Beschwerdeführenden halten die Einschätzung der Empa zur verwendeten Holzqualität für widersprüchlich und postulieren, dass im Prüfbericht die damals geltenden Anforderungen in dieser Hinsicht hätten geklärt werden sollen. Die gutachterliche Unmöglichkeit einer genaueren nachträglichen Ursachenbezifferung dürften nicht zulasten der Beschwerdeführenden gehen. Ebensowenig dürften diesen die ungenügende Auflösung der zeitnäheren Fotografien angelastet werden. Der Beweiswert des Prüfberichts sei gering und vermöge den Schlussbefund nicht zu motivieren. Materiell wird vollumfänglich an der Beschwerde festgehalten.