- Die Abdrücke des Hagels seien, wie dargestellt, sichtbar. Zum Zeitpunkt des Prüfberichts (Dezember 2018, 1 ½ Jahre nach dem Hagelereignis) seien an diesen Stellen aber keine signifikanten Folgeschäden wie Abplatzungen der Beschichtung etc. aufgetreten. Flächige Schäden fänden sich vor allem an Kanten, Ästen, Harzgallen und Schrauben. - 16 - - Die Schichtdicke sei mikroskopisch bestimmt worden. Die Einhaltung der empfohlenen Schichtdicke sei keine Garantie für gute Haftung und Dauerhaftigkeit der Beschichtung.