nicht aus für eine Kausalitätsbeurteilung. Der Prüfbericht sei sodann widersprüchlich, indem er das Hagelereignis und Schadenauswirkungen anerkenne, dies in unmittelbarer Nähe solcher Schäden aber verwerfe. Die Beschwerdeführenden stellten konkrete Anträge zum weiteren Vorgehen (vgl. vorn F.2.2.). 7.5. Die Empa antwortete im Schreiben vom 7. Juni 2019 auf die Eingabe der Beschwerdeführenden: - Bezeichnung und Form des Gutachtens obliege der Empa. Diesbezüglich sei mit dem Gericht nichts vereinbart worden. Fragestellung und Beurteilung seien klar dargestellt. - Eine Beurteilung im Labor habe sich aufgrund der klaren Sachlage vor Ort erübrigt.