Fälschlicherweise seien nicht Faktenlage und Umstände im Zeitpunkt des Hagelereignisses berücksichtigt worden, sondern es sei eine Post-Betrach- tung vorgenommen worden. Der Prüfbericht stütze sich auf Fotomaterial ab, das mehr als 1 ½ Jahre nach dem Hagelereignis verfertigt worden sei, während die zeitnäheren Aufnahmen von Beschwerdeführern und Beschwerdegegnerin nicht einbezogen worden seien. Der Prüfbericht äussere sich nicht über Veränderungen der Fassade in der Zeit zwischen Hagelereignis und Erstellung des Berichts (Mikroverletzungen der Beschichtung durch Hagel mit negativem Verlauf).