7.3.5. Die Gutachterin schliesst aus dem Festgestellten (Prüfbericht S. 25): - dass die Schäden und Abblätterungen der Beschichtung an der Holzfassade überwiegend auf allgemeine Alterungsprozesse, verursacht durch Witterungseinflüsse, zurückzuführen sind; - dass der Prozess teilweise durch die gewählte Holzqualität sowie durch konstruktive Mängel (ungenügende Fugenbreite im Hirnholzbereich, verfugte Bereiche im Anschluss an angrenzende Bauteile wie z.B. Fenster) verstärkt wurde; - dass eine Renovation der stark beanspruchten West- und Südfassade alle drei Jahre mit dem bestehenden Beschichtungsaufbau nicht ausreicht;